Wer wir sind
Laut Stiftungsurkunde ist der gemeinnützige Zweck der Johann-Kalb-Stiftung der Denkmalschutz.
Gemäß Freistellungsbescheid vom 11.06.2010 des Zentralfinanzamtes Nürnberg, ist die Körperschaft „gemeinnützige Johann Kalb-Stiftung“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
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